Personen

Verfasst am 20.04.2025 um 19:35 Uhr

Mitglieder- / Pächterwechsel ohne Endabrechnung

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Beim Wechsel eines Pächters ohne separate Endabrechnung sind folgende Schritte systematisch durchzuführen:


Kündigung des bisherigen Pächters erfassen


  • Im System wird die Kündigung des bestehenden Pachtverhältnisses eingetragen (Parzelle > Kündigung).

Parzellen > Übersicht Parzellen > Parzelle auswählen > Parzelle Kündigung


Parzelle auf den Status "gekündigt" setzen


  • Die bisher vom Altpächter genutzte Parzelle wird im System auf den Status „Gekündigt“ gesetzt (siehe Bild oben).

  • Dies signalisiert, dass die Parzelle aktuell keinem aktiven Pachtverhältnis zugeordnet ist, aber noch einem Altpächter zugeordnet bleibt, bis ein neuer Pächter eingetragen wird. Zudem ermöglicht es eine spätere Vergabe an das neue Mitglied.

  • Alternativ, anstelle von dem Kündigungsformular, kann auch der Status der Parzelle auf gekündigt gesetzt werden (Parzelle bearbeiten > Status).


Neuen Pächter als Mitglied erfassen


  • Der neue Pächter wird unter „Mitglieder“ neu angelegt.

  • Dabei sollten alle relevanten Mitgliedsdaten (Name, Adresse, Kontaktdaten, Eintrittsdatum usw.) vollständig und korrekt eingetragen werden.


Parzelle dem neuen Pächter zuordnen


  • Nach der Anlage des neuen Mitglieds wird die zuvor auf „Gekündigt“ gesetzte Parzelle dem neuen Pächter zugewiesen.

  • Der Status der Parzelle wird damit wieder auf „Belegt“ gesetzt und das alte Mitglied in "Mitglieder entfernt" verschoben.


Personen > Mitglieder > Neues Mitglied hinzufügen > Parzelle zuweisen

Verwaltung des Altpächters


  • Der bisherige Pächter wird nach der Parzellenübergabe unter dem Bereich "Mitglieder entfernt" im System geführt.

  • Bei dem alten Mitglied bleiben die Daten und Dokumente erhalten.


Finanzpositionen prüfen und neu zuordnen


  • Im Bereich der Finanzverwaltung sind alle bestehenden Finanzpositionen (z. B. laufende Beiträge, Umlagen, Sonderumlagen) zu überprüfen.

  • Es ist sicherzustellen, dass das neue Mitglied allen relevanten Finanzpositionen zugeordnet ist, damit zukünftige Abrechnungen korrekt erfolgen können.

  • Vorwiegend sind die Finanzpositionen mit der Berechnungsart "Mitglied" besonders zu beachten.


Hinweis:
Da keine Endabrechnung erstellt wird, übernimmt der neue Pächter alle laufenden Verpflichtungen ab dem Zeitpunkt der Neuverpachtung. Eine sorgfältige Dokumentation der Übergabe wird empfohlen.