10.05.2024
Ab sofort können Sie Teilzahlungen auf die Sachkonten manuell verbuchen.
Wenn der Betrag der Zahlung geringer ist, als der Rechnungsbetrag, müssen Sie die die Teilbeträge auf die einzelnen Rechnungspositionen verbuchen.
Hinweis: Pachtrechnungen oder die Pachtposition sollte aus rechtlicher Sicht immer zuerst bebucht werden und anschließend alle anderen.